NEU! Das Land Tirol fördert Trinkwasserkraftwerke

Im Rahmen des Konjunkturpaketes unterstützt das Land die Tiroler Gemeinden mit Trinkwasserkraft-Potential im Rahmen einer Beratungsförderung.

Wie läuft die Förderung ab?

Fördernehmer können Gemeinden (Wassergenossenschaften, Wasserverbände) sein, welche Wasserversorgungsanlagen betreiben. Fördergegenstand ist die Unterstützung der Fördernehmer durch eine Beratungsförderung. Die Beratung erfolgt durch unabhängige Experten. Die Förderung ist zweistufig angelegt:

Förderstufe 1: Beratungsgespräch

Durchführung eines individuellen Erstberatungsgespräches mit einem unabhängigen Experten. Grobe Analyse, welche Möglichkeiten zur Energiegewinnung in der Wasserversorgungsanlage vorhanden sind. Beraten werden FörderwerberInnen, welche einen formlosen Antrag per E-Mail bei der zuständigen Förderstelle des Landes, der Abteilung Wasser-, Forst- und Energierecht, einreichen, im Rahmen der zur Verfügung stehenden budgetären Möglichkeiten.

Stellen Sie Ihren Förderantrag an: wasser.energierecht@tirol.gv.at

Förderstufe 2: Vor-Ort-Begehung und Beratungsbericht

Voraussetzung für die Förderung der Vor-Ort-Begehung ist eine erfolgreiche Teilnahme an Förderstufe 1. FördernehmerInnen der Förderstufe 1, bei deren Anlagen ein entsprechendes Trinkwasserkraft-Potenzial abgeschätzt wurde, erhalten im Rahmen der zur Verfügung stehenden budgetären Möglichkeiten eine Förderzusage für eine Vor-Ort-Begehung der Wasserversorgungsanlage durch ein unabhängiges Expertenteam sowie für die Erstellung eines Beratungsberichts.
Der Beratungsbericht enthält konkrete Vorschläge, welche Möglichkeiten zur Errichtung eines Trinkwasserkraftwerks bestehen, inklusive einer Grobkostenschätzung und Informationen zu entsprechenden Förderungen.

Hintergrund

Der Ausbau der Wasserkraft zur Erreichung der Energie- und Klimaziele

Zur Deckung des zukünftig in Tirol anfallenden Energiebedarfs müssen alle Energieressourcen bestmöglich genutzt werden. Die zukünftige Bedarfsdeckung kann sich demnach nicht auf einen einzelnen Energieträger fokussieren. Das heißt, dass alle verfügbaren Energieressourcen (Wasserkraft, PV, Biomasse, Umweltwärme etc.) – soweit als ökologisch und ökonomisch möglich – herangezogen werden müssen.

Im Bereich Wasserkraft ist dazu die Umsetzung des deklarierten Wasserkraftausbauziels bis 2036 erforderlich. Dies soll über den Zubau um 2.000 GWh/a im Bereich der Großwasserkraft und um 500 GWh/a im Bereich der Regionalwasserkraft erfolgen. Neue bzw. die Revitalisierung bestehender Kleinwasserkraftwerke sowie Trinkwasserkraftwerke sollen weitere 300 GWh/a bereitstellen.

Wann lohnt sich ein Trinkwasserkraftwerk?

Die Wirtschaftlichkeit eines Trinkwasserkraftwerkes ist neben der Fallhöhe und Schüttung der Quellen von verschiedenen weiteren Faktoren wie dem Alter und der Druckstufe der Rohre, Einspeisemöglichkeiten ins örtliche Stromnetz, Eigenverwertungsmöglichkeiten, Synergieeffekten durch Sektorkopplungen und etlichen weiteren lokalen Gegebenheiten abhängig.

Funktioniert das wirklich?

In den letzten Jahrzehnten wurden bereits in etlichen Gemeinden im Zuge von Neuerschließungen und Leitungssanierungen Trinkwasserkraftwerke errichtet – dadurch liegt ein Schatz an Best-Practice-Beispielen vor, die als Referenzen herangezogen werden können. So gibt es in Tirol bereits über 80 verzeichnete Trinkwasserkraftwerke, die sich überwiegend durch lange Lebensdauer und geringsten Wartungsaufwand auszeichnen.
Bei den wenigen Fällen, in denen sich der Einbau als nicht erfolgreich herausgestellt hat, lag dies zumeist an den zu wenig erhobenen Grundlagen, weshalb diesen eine große Bedeutung zukommt.

Besteht denn noch viel ungenutztes Potenzial?

Um sich einen groben Ersteindruck über das ungenutzte Trinkwasserkraft-Potenzial in Tiroler Wasserversorgungsanlagen zu verschaffen, wurde 2020 seitens der Abteilung Wasserwirtschaft des Landes Tirol eine Pilotuntersuchung in Auftrag gegeben. Im Rahmen dieses Projektes unterzog die mit der Abwicklung beauftragte Wasser Tirol – Ressourcenmanagement-GmbH etwa 20 Gemeinden einem Grobcheck, von denen acht zur genaueren Erhebung ausgewählt wurden. Nach erfolgter Kontaktaufnahme wurden in vier interessierten Gemeinden Vor-Ort-Begehungen durchgeführt, um die Detailerhebung durchzuführen und in weiterer Folge ein Umsetzungskonzept zu erarbeiten.
Allgemein zeigte diese Untersuchung, dass in zahlreichen Wasserversorgungsanlagen noch ungenutzte Potenziale bestehen, derer sich nur wenige Gemeinden tatsächlich auch bewusst sind. Es wurde darüber hinaus aber auch klar, dass an dieser Thematik großes Interesse besteht und die meisten Gemeinden dieser Möglichkeit aufgeschlossen gegenüberstehen.

Der Förderablauf im Detail:

Förderstufe 1:

  • Antragstellung
  • Prüfung des Antrages
  • Förderzusage der Förderstelle
  • Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung für die Beratung durch die Abwicklungsstelle
  • Durchführung der Beratung durch die Abwicklungsstelle
  • Förderempfehlung für die zweite Stufe (Ende der Förderstufe 1)

Förderstufe 2:

  • Förderzusage durch die Förderstelle für die Förderstufe 2
  • Überweisung des Selbstkostenanteils durch den/die FördernehmerIn innerhalb von 4 Monaten auf das Konto der Abwicklungsstelle
  • Terminvereinbarung einer Vor-Ort-Begehung
  • Durchführung einer Vor-Ort-Begehung
  • Ausarbeitung von Umsetzungsvarianten
  • Übermittlung des Beratungsberichtes an den/die FördernehmerIn (Ende der 2. Förderstufe)

Förderstelle                              

Amt der Tiroler Landesregierung                    
Abteilung Wasser-, Forst- und Energierecht  
Heiliggeiststraße 7,                                           
A-6020 Innsbruck                                              
Tel.: +43 512 508 2470                                      
wasser.energierecht@tirol.gv.at

Abwicklungsstelle

Wasser Tirol - Ressourcenmanagement-GmbH
Leopoldstraße 3
A-6020 Innsbruck
Tel.: +43 512 209100
office@wassertirol.at